Kompetenzen


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist auf die Bereiche Prozessführung und Prozessvermeidung durch optimale Vertragsgestaltung spezialisiert: 

Prozessführung Litigation

Dispute Resolution / Prozessführung

 

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist Spezialist in Zivilprozessführung.


Das Leistungspektrum von Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT reicht von einer erschöpfenden, wissenschaftlich fundierten, Optimalvertretung in Rechtsstreitigkeiten - die sich in erster Linie in komplexen Rechtsstreiten mit hohen Streitwerten empfiehlt - bis hin zur sicheren Rechtsdurchsetzung unter größtmöglicher Kostenschonung.


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT begleitet seine Mandanten durch allen Instanzen und tritt auch - gemeinsam mit BGH-Anwälten - vor dem Bundesgerichtshof auf. 


Eine erfolgversprechende Rechtsdurchsetzung verlangt nicht nur eine umfassende Indienststellung der relevanten Rechtsprechung und juristischer Literatur, sondern in erster Linie eine rethorisch überzeugende Darstellung des Streitstoffes. 


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT vertritt Mandanten in komplexen Rechtsstreitigkeiten mit Gegenstandswerten in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe, in einem Fall mit dem zum damaligen Zeitpunkt wohl höchsten Streitwert in Deutschland in Höhe von EUR 3,5 Mrd. in einer komplexen Gesellschafterstreitigkeit gegen ein DAX 30-Unternehmen. 


BERATUNG BEI KONFLIKTEN

Bei (drohenden) Konflikten klärt Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT den Sachverhalt, bewertet ihn juristisch und analysiert Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens. Dabei berät Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT auch zur Frage einer etwa bestehenden Versicherung und zu Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung. Gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitet Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT eine umfassende Konfliktstrategie und setzt sie um.


Schwerpunkt der Beratung ist dabei immer auch die Prozessvermeidung durch Identifizierung alternativer Streitbeilegungsmöglichkeiten. 


Sollte sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, berät Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und betreut  zivil-, straf- und aufsichtsrechtliche Ermittlungen und Verfahren im In- und Ausland.


PROZESSFÜHRUNG VOR STAATLICHEN GERICHTEN

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT vertritt die Interessen seiner Mandanten bundesweit vor Gerichten aller Gerichtszweige.


Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auch in der Parallelberatung zu bereits laufenden Rechtsstreiten, der Einschätzung von Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen und Rechtsmittel und der Führung von Regressprozessen gegen Berater.


EILVERFAHREN 

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT erwirkt bundesweit einstweilige Verfügungen oder wehrt diese ab. 


STRAFRECHTLICHE BERATUNG

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT berät seine Mandanten auch auf dem Gebiet des Strafrechts, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Hierzu gehört neben der klassischen Verteidigung auch die Wahrung von Rechten als Geschädigter. 


VERTRETUNG IN BEHÖRDLICHEN VERFAHREN

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT vertritt auch in behördlichen Verfahren und arbeitet regelmäßig mit Experten aus dem Steuer- und  speziellen Verwaltungsrechtsmaterien zusammen. Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist geschult und erfahren im Umgang mit Behörden. 




Contract Design / Vertragsgestaltung

 

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist Spezialist in Vertragsgestaltung.


Nicht zuletzt durch die langjährige Praxis in Zivilrechtsstreitigkeiten unterscheidet sich Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT von klassischen Rechtsberatern in der Vertragsgestaltung.


Erst durch die vertiefte Kenntnis, wie Vertragsklauseln und Begriffe - einzeln und im Zusammenspiel mit  anderen vertraglichen Regelungen - im Ernstfall tatsächlich durch die Gerichte ausgelegt werden, bzw. werden können, ist Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT in der Lage, kurze verständliche und vor allem rechtssichere Verträge zu gestalten, die den Mandanten Klarheit der Regelungen und Sicherheit in ihrer Durchsetzung gewährleisten. 


Vertragsgestaltung Contract Design
Wirtschaftsrecht Business Law

Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT berät vorwiegend Unternehmen und Unternehmer in allen wirtschafts- und zivilrechtlichen Fragestellen.


Hierzu zählen namentlich Kapital- und Personengesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Organmitglieder. Das umfassende Beratungsspektrum reicht von der Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten als Einzelperson, über die Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Umwandlungen, die laufende Beratung im Tagesgeschäft, eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie die Führung von Rechtsstreitigkeiten und insolvenzrechtliche Beratung, Restrukturierung und Liquidation. 


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist erfahren in der Beratung deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen und berät Unternehmen bei der Geschäftsaufnahme und Geschäftstätigkeiten im Ausland.


Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT umfasst dabei insbesondere auch die typischerweise mit wirtschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängenden Rechtsbereiche wie insbesondere die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, die Abfassung von Testamenten, Regelungen von Unternehmensnachfolgen und Immobilientransaktionen. 


Highlights

 

  • Prüfung und Erstellung von Gesellschafts- und Kooperationsverträgen, Gesellschaftsgründungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Erstellung von Gesellschafter- und Beiratsbeschlüssen
  • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Beratung zu unternehmensinternen und gruppeninternen Vertragsgestaltungen, Unternehmensverträge
  • Insolvenzrecht, insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung, beispielsweise durch Rangrücktritt oder Patronatserklärung
  • Schulung von Organen und Mitarbeitern zu praxisrelevanter Vertragsgestaltung und -verhandlung; AGB-Management etc.
  • Beratung und Konfliktlösung im Gesellschafterkreis, insbesondere Mediation und streitige Durchsetzung von Gesellschafterrechten
  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Unternehmensnachfolge
  • Corporate Housekeeping
  • Erstellung von Organverträgen
  • Mergers & Acquisitions
  • Legal Due Diligence
  • Handelsrecht
  • Kartellrecht

FAMILIEN- UND ERBRECHT / UNTERNEHMENSNACHFOLGE

 

Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT berät in allen Fragen des Familien- und Erbrechts sowie in der Unternehmensnachfolge. Ferner berät Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT in allen Fragen nach Eintritt eines Erbfalls. 


Schwerpunkt erbrechtlicher Beratung ist immer die rechtssichere Gestaltung von Testamenten und die Vorsorge, dass die testamentarischen Verfügungen im Fall der Fälle auch reibungslos umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere - sonst aber auch - die wirksame Formulierung von Vollmachten über den Tod hinaus und gegebenenfalls die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Sind solche wichtigen Vorkehrungen nicht rechtzeitig und rechtssicher getroffen worden, drohen den Erben oft erhebliche Verzögerungen, jahrelange Schwebezustände und hohe Kosten.


In der wirtschaftsrechtlichen Beratung steht zusätzlich die Abstimmung testamentarischer Verfügungen mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Vordergrund. Erbrecht und Gesellschaftsrecht treffen oft gegenläufige Anordnungen, die durch vertragliche oder erbrechtliche Gestaltungen in Einklang gebracht werden sollten.

Familien- und Erbrecht Unternehmensnachfolge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist spezialisiert auf die Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf die Abwehr von und Verteidigung gegen nachteilige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners.



Immobilientransaktionen

IMMOBILIENTRANSAKTIONEN


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist versiert in der erfolgreichen Abwicklung von Immobilientransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite im mehrstelligen Millionenbereich.





FÜR FREIBERUFLER


Rechtsanwalt Daniel SCHMIDT ist erfahren in der Beratung von Freiberuflern und kennt die besonderen Herausforderungen aus eigener Erfahrung. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme freiberuflicher Tätigkeit allein oder als Gesellschaft, die Wahl der optimalen Gesellschaftsform, die laufende Beratung in gewöhnlichen und ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen und den Kauf- und Verkauf von, bzw. die Nachfolge in freiberufliche Praxen. 




Für Freiberufler